@wigga: die polizei dient der gefahrenabwehr und der strafverfolgung.
die gefahrenabwehr setzt eine gefahr voraus: ist sie nicht vorhanden, darf sie nicht eingreifen. ist sie gegeben, muss sie handeln und darf und muss grundrechte einschränken.
im rahmen der strafverfolgung wird sie erst tätig, wenn eine straftat begangen wurde. ggf. als hilfsbeamte der staatsanwaltschaft.