So ich hab jetzt nicht den ganzen Thread
gelesenn aber:
Lt Eu- Richtlinien hat die Werkstatt das
Recht den Fehler 3 mal zu beheben, das
heißt sie behebt den Fehler, du fährst weg
und kommst wieder, weil der Fehler nicht
weg ist...Die ganze Geschichte wiederholt
sich 3 mal. Sollte der Fehler immernoch
nicht behoben worden sein, hast du das
Recht den Wagen wieder zurück zu geben.
Allerdings wird dem Autohaus das recht
vorbehalten eine Summe X abzuziehen,, für
gefahrenen Kilometer und Zulassungstage.