Verkehrsregelung
Große Teile des Stadtbereiches (Zone 1 und 2) unterliegen einer Verkehrssperre, die vom 30.03.07 bis 14.10.07 gilt.
Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Saisonverkehrsverbot sind schriftlich beim Bürgerbüro der Stadt Norderney (auch per Mail siehe rechts) einzureichen.
Für den Außen-Stadtbereich (Zone 3) gilt lediglich ein Nachtfahrverbot (20.00 Uhr bis 06.00 Uhr). Des Weiteren dürfen folgende Straßen von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr nicht befahren werden: Südhoffstr., Südstr., Bürgerm.-Willi-Lührs-Straße, Am Wasserturm, sowie Teile der Jann-Berghaus- und der Richthofenstraße
Um Ihre Unterkunft auch in den von der Saisonverkehrssperre betroffenen Inselbereichen erreichen zu können, erhalten Sie während der Überfahrt eine Ausnahmegenehmigung.