Folgendes Problem: Große Gruppe (20 Leute) ist in der Kneipe, jeder bezahlt seine Getränke und geht nach und nach. Zum Schluss bleiben einige Beträge offen, die man angeblich nicht bezahlt hat. Ist der letzte Gast dazu verpflichtet, dass zu bezahlen? Und was ist, wenn jetzt Gäste behaupten, sie hätten das bezahlt, obwohl es auf der Liste steht mit den offenen Beträgen?! Liegt es in der Beweispflicht des Betreibers, uns nachzuweisen, dass wir nicht bezahlt haben?! Man muss dazu sagen, es herrschte ein völlig chaotisches System in der Abrechnung, tausend Zettel, alles durcheinander und es musste selber gesagt werden, was getrunken wurde und wann was in der Happy Hour war.
05.05.2006 - 10:42 Uhr
Märchenbraut
gute frage.wo ist hier der anwalt unter
uns?
05.05.2006 - 10:44 Uhr
hagakure
ja. die beweislage ist eindeutig. wer
einen anspruch geltend macht, hat ihn zu
beweisen (ungeschriebene beweislastregel).
es gibt natürlich beweiserleicherungen
zugunsten dessen, der einen anspruch
geltend macht, aber diese sind sehr
restriktiv. mein vorschlag: nur das
bezahlen, was man selbst bestellt hat. es
gibt keine haftung für die
verbindlichkeiten anderer in diesem
bereich.
05.05.2006 - 10:44 Uhr
bruschetta
tja. ich glaub dafür ist es wohl zu spät.
Aus Angst hat man natürlich erstmal den
Betrag bezahlt. Aber vll sollte man
nochmal hingehen und das geld zurück
verlangen.
05.05.2006 - 10:46 Uhr
Märchenbraut
gestern in der bar hat die kellnerin und
erzählt,das es in ihrem ermessen liegt wen
sie gleich abkassiert.wenn sie jemanden
verpasst ( so sagt sie ) müsste sie das
aus ihrer tasche zahlen
05.05.2006 - 10:47 Uhr
hagakure
das dürfte jetzt ein wenig schwierig
werden, da du zu beweisen hättest, dass du
zu unrecht gezahlt hast. zudem kommt
hinzu, dass du in kenntnis deiner
nichtschuld gezahlt hast. damit scheidet
dein anspruch dem gesetze nach aus. schau
mal ins bgb, §§ 812 ff.
05.05.2006 - 10:47 Uhr
Würfelhusten
Hinterher das Geld zurückverlangen ist
sicher von Erfolg gekrönt.
*ganzfestglaub*
05.05.2006 - 10:48 Uhr
hagakure
da glaubst du vergeblich @würfelhusten
05.05.2006 - 10:48 Uhr
Märchenbraut
ich glaub er meinte das im scherz
05.05.2006 - 10:50 Uhr
bruschetta
naja ich hab dem kellner gesagt, dass ich
heute wiederkomme, wenn ich das nicht
geklärt bekomme bzw. alle behaupten, sie
hätten das bezahlt. ich werds auf alle
fälle versuchen.
aber fürs nächste mal weiß ich ja dann
bescheid.
05.05.2006 - 10:50 Uhr
hagakure
anzunehmen.
05.05.2006 - 10:50 Uhr
Majesty
Hab grad mal mit meinen Juristen
gesprochen. Normalerweise ist die
Kellnerin in der Beweislast. Da sie ja
gesternn icht gebont hat, wäre das für sie
schlecht und sie hätte dementsprechend
keine Nachweise und auch sehr wenig
chancen, das Geld von uns zu bekommen. Da
Du aber gestern bezahlt hast, wären wir
jetzt in der Beweislast und das sollte
sehr schwierig sein, weil sie nur sagen
müßte, daß sie den Bon schon
weggeschmissen hat. Also müssen wir das
wohl erstmal so hinnehmen...
05.05.2006 - 10:54 Uhr
bruschetta
naja, im computer is das alles noch drin.
auch heute noch..hab extra gefragt..
05.05.2006 - 10:55 Uhr
Majesty
achso...hmm...na vielleicht haben wir dann
doch ganz gute chancen?
05.05.2006 - 10:57 Uhr
hagakure
na dann. trotzdem dürfte es nur im
kulanzwege gehen. die rechtslage ist
eindeutig. siehe obiges, @bruschetta
05.05.2006 - 10:57 Uhr
Majesty
aber sie hat doch nix ausgebont? bei uns
kam sie mit nem zettel an, wo sie sich
raufgeschrieben hat, wer was getrunken hat
(was weir ihr vorher gesagt haben) und
dann hat sie abgerechnet bei uns...
05.05.2006 - 10:58 Uhr
hagakure
korrekte darstellung von dir, @majesty.
aber das gleiche schrieb ich auch schon
05.05.2006 - 10:58 Uhr
bruschetta
ja der drucker war wohl kaputt oder kein
papier drin, so dass sie nicht ausdrucken
konnte..
05.05.2006 - 11:03 Uhr
hagakure
das ändert nichts an der rechtslage,
@bruschetta. du hast in kenntnis deiner
nichtschuld gezahlt.
05.05.2006 - 11:05 Uhr
Tennessee
Und damit ist bewiesen, dass das Pure
Shore ein Saftladen ist.
05.05.2006 - 11:07 Uhr
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